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Personenschutz/Datenschutz im Freien Parlament
Laufende Nummer: | 10 |
Erstellt am: | 16.03.2024 14:04 |
Geändert am: | 16.03.2024 14:04 |
Sprecher: | |
Zeichen: | 2024-03-16-B-1 |
Typ: | Beschlussfassung |
Zustand: | abgeschlossen |
Inhalt
Es wird eine neue Funktion ergänzt, die es erlaubt, die eigene Person aus der Mitgliederliste auszublenden.
Zur Begründung:
Für alle Teilnehmenden im Freien Parlament ist es möglich, über die Übersichtsseite der Gruppe und den Button mit der Anzahl der Gruppenmitglieder auf eine Liste der Teilnehmer zu gelangen oder direkt über die URL - https://www.das-freie-parlament.de/mitglieder
Dort ist zurzeit eine vollständige Liste aller Teilnehmenden gegeben, die zudem durchsuchbar ist nach dem Benutzername.
Auch dann, wenn die Teilnahme über einen Avatar-Benutzername erfolgt, ist noch die Kontaktierbarkeit über die Chat-Funktion gegeben. Zudem ist die Information gegeben, über wie viele Stimmen eine Person verfügt. Weiterhin sind sonstige Informationen des dort aufrufbaren Profils einsehbar.
Diese Informationsdarstellung steht dem entgegen, dass die politische Teilhabe im Freien Parlament aus individueller Sicht auch weitestgehend anonym erfolgen soll.
Zwar ist es auch im Interesse der Teilnehmenden, zu prüfen, welche anderen Personen teilnehmen und unter welchen Bedingungen. Diesem Informationsbedürfnis kann allerdings auf nicht-individueller Ebene Rechnung getragen werden. Hierzu wären anonymisierte und allgemein zugängliche Statistiken und Zahlen zu veröffentlichen nach einem festgelegten Schema. Soweit Prüfmechanismen als Stichproben auf individuelle Personen durchgehen, sind diese Mechanismen genau zu definieren und zu operationalisieren und streng auf den Daten- bzw. Personenschutz hin auszulegen.
Das Mitgliedsprofil einer teilnehmenden Person ist unabhängig von der Listung und Sichtbarkeit in der Mitgliederliste aufrufbar über eine URL - https://www.das-freie-parlament.de/mitglied/<Benutzername als URL-Pfad>
Diese URL kann in vielen Fällen erraten werden und diese URL wird auch öffentlich innerhalb der Gruppe, sobald eine teilnehmende Person beispielsweise einen Kommentar erstellt. Die Herausnahme des eigenen Profils in der Mitgliederübersicht und die Wahrung einer vollständigen Anonymität ist also lediglich dann möglich, wenn der Benutzername schwer zu erraten ist und keine solche öffentliche Beteiligung durchgeführt wird.
Zur Definition der Öffentlichkeit wird nicht auf das Bedürfnis einer Mitgliedschaft in der Gruppe und das Erfordernis, sich an der Webseite anzumelden, abgestellt. Die Teilnahme im Freien Parlament ist einfach zu erreichen, womit auch Inhalte innerhalb der Gruppe quasi öffentlich und also - nach einem Vorsichtsprinzip - öffentlich sind.
Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass eine anonymisierte politische Teilhabe sich eher nicht auf die Erstellung einer Kandidatur bezieht, wo anzunehmen ist, dass Kandidierende zu Personen im öffentlichen Raum werden, sondern auf die Unterstützung einer solchen über persönliche Wahlen. Hierzu ist bislang nicht vorgesehen, dass das Verhältnis zwischen Direktkandidaten und Wählenden anonym ist, sondern dass ein privates Rechtsverhältnis entsteht. In diesem Verhältnis ist einerseits die als nötig angesehene - private persönliche - Kommunikation zwischen den beiden Beteiligten möglich, während zusätzlich angenommen wird, dass in der Professionalität einer Kandidatur der Daten- und Persönlichkeitsschutz der Wählenden beachtet wird. Wahlen sind im Grundsatz privat. Sie werden auf der Webseite nicht öffentlich dargestellt. Soweit aus der Sicht der Kandidierenden oder der Wählenden der Wunsch besteht, sich im Rahmen einer Kandidatur zusätzlich bekannt zu machen, hat dies unter Beachtung der Bestimmungen zum Datenschutz also unter Einwilligung jedes betroffenen Wählenden und genauer Angabe des Umfangs der Preisgabe von persönlichen Daten zu erfolgen.
Zur Realisierung:
Wenn ein Nutzer das eigene Profil aufruft - beispielsweise über das Profilbild rechts oben, welches nach der Anmeldung erscheint -, wird eine Funktion dargestellt, mit der die Listung des Profils gewechselt werden kann. Je nach bestehendem Zustand erscheint ein Button “Profil freischalten” oder “Profil verstecken”. Die Vorbelegung ist aktuell die Listung.
Offene Fragen:
Die Vorbelegung der Listung kann auch auf “nicht gelistet” geändert werden. Die Einstellung dazu ist unter Beachtung der Datenschutzerklärung und der Nutzungsbedingungen zu klären.
Zur Begründung:
Für alle Teilnehmenden im Freien Parlament ist es möglich, über die Übersichtsseite der Gruppe und den Button mit der Anzahl der Gruppenmitglieder auf eine Liste der Teilnehmer zu gelangen oder direkt über die URL - https://www.das-freie-parlament.de/mitglieder
Dort ist zurzeit eine vollständige Liste aller Teilnehmenden gegeben, die zudem durchsuchbar ist nach dem Benutzername.
Auch dann, wenn die Teilnahme über einen Avatar-Benutzername erfolgt, ist noch die Kontaktierbarkeit über die Chat-Funktion gegeben. Zudem ist die Information gegeben, über wie viele Stimmen eine Person verfügt. Weiterhin sind sonstige Informationen des dort aufrufbaren Profils einsehbar.
Diese Informationsdarstellung steht dem entgegen, dass die politische Teilhabe im Freien Parlament aus individueller Sicht auch weitestgehend anonym erfolgen soll.
Zwar ist es auch im Interesse der Teilnehmenden, zu prüfen, welche anderen Personen teilnehmen und unter welchen Bedingungen. Diesem Informationsbedürfnis kann allerdings auf nicht-individueller Ebene Rechnung getragen werden. Hierzu wären anonymisierte und allgemein zugängliche Statistiken und Zahlen zu veröffentlichen nach einem festgelegten Schema. Soweit Prüfmechanismen als Stichproben auf individuelle Personen durchgehen, sind diese Mechanismen genau zu definieren und zu operationalisieren und streng auf den Daten- bzw. Personenschutz hin auszulegen.
Das Mitgliedsprofil einer teilnehmenden Person ist unabhängig von der Listung und Sichtbarkeit in der Mitgliederliste aufrufbar über eine URL - https://www.das-freie-parlament.de/mitglied/<Benutzername als URL-Pfad>
Diese URL kann in vielen Fällen erraten werden und diese URL wird auch öffentlich innerhalb der Gruppe, sobald eine teilnehmende Person beispielsweise einen Kommentar erstellt. Die Herausnahme des eigenen Profils in der Mitgliederübersicht und die Wahrung einer vollständigen Anonymität ist also lediglich dann möglich, wenn der Benutzername schwer zu erraten ist und keine solche öffentliche Beteiligung durchgeführt wird.
Zur Definition der Öffentlichkeit wird nicht auf das Bedürfnis einer Mitgliedschaft in der Gruppe und das Erfordernis, sich an der Webseite anzumelden, abgestellt. Die Teilnahme im Freien Parlament ist einfach zu erreichen, womit auch Inhalte innerhalb der Gruppe quasi öffentlich und also - nach einem Vorsichtsprinzip - öffentlich sind.
Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass eine anonymisierte politische Teilhabe sich eher nicht auf die Erstellung einer Kandidatur bezieht, wo anzunehmen ist, dass Kandidierende zu Personen im öffentlichen Raum werden, sondern auf die Unterstützung einer solchen über persönliche Wahlen. Hierzu ist bislang nicht vorgesehen, dass das Verhältnis zwischen Direktkandidaten und Wählenden anonym ist, sondern dass ein privates Rechtsverhältnis entsteht. In diesem Verhältnis ist einerseits die als nötig angesehene - private persönliche - Kommunikation zwischen den beiden Beteiligten möglich, während zusätzlich angenommen wird, dass in der Professionalität einer Kandidatur der Daten- und Persönlichkeitsschutz der Wählenden beachtet wird. Wahlen sind im Grundsatz privat. Sie werden auf der Webseite nicht öffentlich dargestellt. Soweit aus der Sicht der Kandidierenden oder der Wählenden der Wunsch besteht, sich im Rahmen einer Kandidatur zusätzlich bekannt zu machen, hat dies unter Beachtung der Bestimmungen zum Datenschutz also unter Einwilligung jedes betroffenen Wählenden und genauer Angabe des Umfangs der Preisgabe von persönlichen Daten zu erfolgen.
Zur Realisierung:
Wenn ein Nutzer das eigene Profil aufruft - beispielsweise über das Profilbild rechts oben, welches nach der Anmeldung erscheint -, wird eine Funktion dargestellt, mit der die Listung des Profils gewechselt werden kann. Je nach bestehendem Zustand erscheint ein Button “Profil freischalten” oder “Profil verstecken”. Die Vorbelegung ist aktuell die Listung.
Offene Fragen:
Die Vorbelegung der Listung kann auch auf “nicht gelistet” geändert werden. Die Einstellung dazu ist unter Beachtung der Datenschutzerklärung und der Nutzungsbedingungen zu klären.